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Zahnarzt in Ungarn, Rückerstattung in Österreich

Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist in einigen Fällen möglich — wir zeigen Ihnen wie

Für viele unserer österreichischen Patienten ist die Rückerstattung der Behandlungskosten ein wichtiges Thema. Obwohl wir eine Zahnarztpraxis in Ungarn sind, haben wir umfangreiche Erfahrung mit österreichischen Krankenkassen und Versicherungen. Viele Patienten unterschätzen die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung. Es lohnt, sich vor oder nach dem Termin bei uns von der Kasse beraten zu lassen. Im Einzelfall sind die erbrachte Leistung sowie die jeweilige Kasse oder Versicherung entscheidend.

 

Kassen- und Privatleistungen

Bei zahnärztlichen Behandlungen wird grundsätzlich zwischen Kassen- und Privatleistungen unterschieden. Kassenleistungen umfassen in der Regel einfachere Versorgungen, wie konventionelle Wurzelbehandlungen, Amalgamfüllungen und Totalprothesen. Die Kosten für diese Behandlungen werden von der Krankenversicherung meistens mit nur wenigen Einschränkungen übernommen. Anspruchsvollere Versorgungen, wie Inlays, Kronen oder Implantate, fallen typischerweise in die Kategorie der Privatleistungen. Diese werden normalerweise von der Krankenversicherung nicht übernommen.

 

 

Rückerstattung bei Kassenleistungen

Viele Patienten sind der Ansicht, dass ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nur dann übernimmt, wenn sie sich von einem Vertragszahnarzt behandeln lassen. Allerdings haben Patienten auch nach einer Behandlung bei einem privaten Zahnarzt oder einem Wahlzahnarzt Anspruch auf einen Kostenersatz. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), ehemals Gebietskrankenkasse, erstattet beispielsweise bis zu 80 % des Betrags, den die Behandlung bei einem Vertragszahnarzt gekostet hätte.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der behandelnde Zahnarzt in Österreich oder Ungarn praktiziert. Entscheidend ist die Art der Behandlung: Manche Leistungen, wie Füllungen, können einfach nach der Behandlung bei der Kasse eingereicht werden. Andere Leistungen, wie Prothesen, müssen hingegen zunächst von der Kasse genehmigt werden, um nach Abschluss der Behandlung eine Kostenrückerstattung zu ermöglichen. In diesem Fall muss der Patient den von unserer Praxis ausgestellten Heil- und Kostenplan zur Genehmigung bei der Kasse vorlegen.

 

Unsere Heil- und Kostenpläne

sind grundsätzlich sehr detailliert gestaltet und beinhalten alle Informationen, die Krankenkassen für eine eventuelle Rückerstattung benötigen könnten. Wir sind jedoch stets bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten, falls sie zusätzliche Informationen benötigen.

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Maximale Rückerstattung des Kassentarifs durch die ÖGK

Maximaler Zuschuss je Implantat durch die BVAEB

Zuschüsse für Privatleistungen

Viele der Behandlungen, die wir anbieten, zählen zu den Privatleistungen. Die gute Nachricht ist, dass ‚Privatleistung‘ nicht unbedingt bedeutet, dass der Patient keinerlei finanzielle Unterstützung erhält. Einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), gewähren sogar bei Implantaten einen Zuschuss. Dabei ist es irrelevant, ob der behandelnde Zahnarzt in Österreich oder Ungarn praktiziert.

Die Situation gestaltet sich noch einfacher, wenn der Patient privat versichert ist oder eine Zahnzusatzversicherung besitzt. Diese Versicherungen bieten in der Regel einen hohen Zuschuss für Behandlungen wie Implantate oder mikroskopgestützte Wurzelbehandlungen. Es lohnt sich auf jeden Fall, mit dem von uns ausgestellten Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse oder der Versicherung nachzufragen: Die Möglichkeit eines Zuschusses, besonders bei kostenintensiven Behandlungen, wird oft unterschätzt.

Vorausdenken lohnt sich

Während einige Krankenkassen lediglich eine Honorarnote benötigen, verlangen andere Kassen den Heil- und Kostenplan bereits vor Behandlungsbeginn. Um die maximale finanzielle Unterstützung von der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung zu erhalten, ist es entscheidend, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Wir unterstützen unsere Patienten aktiv dabei, den formalen Anforderungen der Krankenkassen bestmöglich nachzukommen. Bisher haben wir in dieser Hinsicht durchweg positive Erfahrungen gesammelt.

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Unsere Praxis in Sopron bietet umfassende Behandlungen in allen Fachbereichen der Zahnheilkunde, ebenfalls in der oralen Chirurgie und Implantologie.